0,3-%-Grenze
Recht & MarktDie 0,3-%-Grenze ist der Höchstwert für den wichtigsten Wirkstoff, den Nutzhanf in der EU enthalten darf. Seit 2023 gilt sie EU-weit für die Förderung des Hanfanbaus, vorher lag der Wert bei 0,2 %. Pflanzen darüber gelten nicht als Nutzhanf.